Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind
etwas heftiger bläst.
(Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
Mit dem Wort "Spinner" im Zu-sammenhang mit den Anhän-gern der NPD hat Bundes-präsident Gauck zwar ein negatives Werturteil abgegeben, das, isoliert betrachtet, durchaus als diffamierend
empfunden werden kann. Dies ist jedoch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da der Bundes-präsident den Begriff "Spinner" als Sammelbegriff für Menschen verwendet hat, die trotz der
verheerenden Folgen des Nationalsozialismus weiter anti-demokratische Überzeugungen vertreten.
(Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 10.06.2014 , Az. 2 BvE 4/13).